Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

A. 
Anszug 
aus der Gemeinde--Steuerrolle füur . 
(Name der Gemeinde) 
aufdasJahr......................... 
ist mit einem zur Gemeindebesteuerung heranzuziehenden Einkommen von 
Mb J welches sich zusammensetzt aus: 
2 Abth. I der Staatssteuerrolle (angemeldetes Ein- 
kommen aus Gehalt, Zinsen u. dergl.), 
Abth. II der Staatssteuerrolle (geschätztes Ein- 
kommen aus Grund und Boden und aus Ge- 
bäuden), 
Abth. III der Staatssteuerrolle (geschätztes Ein- 
kommen aus Gewerbe-, Landels- und Fabrik- 
betrieb und aus anderem Erwerbe, bei Fremden 
(Nicht-Reichsangehörigen) auch zur Erfüllung 
des Aufwandes für den Haushalt im Groß- 
herzogthume geschätztes Einkommen aus aus- 
ländischem Grundbesitze oder aus ausländischen 
Gewerbsanstalten), 
Dienstbezüge aus nicht am Wohnorte des Bezugs- 
berechtigten gelegenen Dienstländereien (Art. 130 
der GO.), 
geschätztes Einkommen aus Grund und Boden, 
welches nicht in der Staatssteuerrolle eingetragen 
ist (Art. 131 der GO.), 
geschätztes sonstiges Einkommen, welches auf 
Grund besonderer Befreiungsgründe nicht in der 
Siautsstuerrole eingetragen ist (Art. 132 der 
*)7 
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