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Ministerial-Bekanntmachung vom 16. Juli 1894 (Regierungsblatt Seite 251)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 3. Mai 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
Bekanntmachung.
[49) Zufolge eingetretenen Personalwechsels hat das Präsidium des Groß.
herzoglich Sächsischen Landgerichts hier für die erstinstanzliche Verhandlung
und Entscheidung derjenigen Rechtsangelegenheiten des Landesherrn und der
Mitglieder der landesherrlichen Familie, welche nach Bestimmung der Gesetze
an sich der sachlichen Zuständigkeit eines Amtsrichters unterfallen würden, auf
Grund des § 7 des Ausführungs-Gesetzes vom 20. März 1879 zu dem
deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetz
den Großherzoglich Sächsischen Landgerichtsrath Dr. jur. Linsenbarth hier
als Kommissar
vom 1. Mai 1895 ab und für den Fall dessen Verhinderung
den Großherzoglich Sächsischen Landrichter Dr. jur. Fürbringer hier
als regelmäßigen Stellvertreter desselben
vom 1. April 1895 ab bestellt.
Es wird solches mit dem Hinzufügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht,
daß eine etwaige spätere Aenderung in der Person des Kommissars oder
dessen Stellvertreters besonders bekannt gemacht werden wird.
Weimar, den 30. April 1895.
Der Präsident
des Großherzoglich Sächsischen Landgerichts.
Bachmann.
Weimar. — Hof-Buchdrugerei.