Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben 
Schloß Belvedere, am 1. Juni 1895. 
Carl Alexander. 
v. Groß. v. Borberg. Rothe. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
(63), Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs sind dem Vereine „Musterlager thüringischer Erzeugnisse“ mit dem 
Sitze zu Weimar auf Grund der eingereichten Satzungen vom 29. März 1895 
die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. 
Weimar, den 27. Mai 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
(64] Das 16. und 17. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 2229 Gesetz, betr. die Aenderung des Zolltarifsgesetzes und des Zoll- 
tarifs; vom 18. Mai 1895. 
2230 Bekanntmachung, betr. Abänderung der Aichordnung und der 
Aichgebühren-Taxe sowie der Bekanntmachung, betr. die Aichung 
des Getreideprobers. 
2231 Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, betr. 
die Gründung und Verwaltung des Reichs-- Jnvalidenfonds. 
„" 2232 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, 
die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. 
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1 
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.
	        
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