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unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. Januar 1892
(Regierungsblatt Seite 6) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 20. Juni 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(67| IIII. Daß von der Direktion der Gesellschaft zu gegenseitiger Hagel-
schäden-Vergütung in Leipzig an Stelle des Ludwig Stollberg in Eisenach,
bisherigen Hauptagenten derselben, der Ziegeleibesitzer Rudolph Klopfleisch
in Stadtsulza zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist,
wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 10. Juli
1893 (Regierungsblatt Seite 70) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 22. Juni 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(68] IV. Daß von der Direktion der Brandenburger Spiegelglas-Versiche-
rungs-Gesellschaft zu Brandenburg aH. an Stelle des Kaufmanns Hermann
Geipel in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Karl
Hindersin daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt
worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
17. Oktober 1865 (Regierungsblatt Seite 520) hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 29. Juni 1895.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Slevogt.