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Nr. 2253
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Das 27., 28. und 29. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Bekanntmachung, betr. die Instruktion zur Ausführung der 8§ 19
bis 29 des Gesetzes vom krin uge über die Abwehr und
Unterdrückung von Viehsenchen, vom 27. Juni 1895.
Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 1. Juli 1872, betr.
die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Denutschen
Reichs, vom 5. Juni 1895.
Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen
Gegenständen des Gartenbaues, vom 12. Juli 1895.
Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, die
Schweinepest und den Rothlauf der Schweine, vom 16. Juli 1895.
Bekanntmachung, betr. die Beschäftigung von Arbeiterinnen in
Meiereien (Molkereien) und Betrieben zur Sterilisirung von
Milch, vom 17. Juli 1895.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
und 28:
„" 265
„ 279
„ 296
Ergänzung der Bestimmungen über die Befreiung des zu land-
wirthschaftlichen 2c. Zwecken bestimmten Salzes von der Salz-
abgabe; — Abänderung des Eisenbahn-Zollregulativs; — Ab-
änderung von Tarasätzen; — Anlage 8 der Ausführungsbestim-
mungen zum Branntweinsteuergesetz vom 16. Juni 1895.
Zollregulativ für den Kaiser Wilhelm-Kanal bezw. Abänderung
des Zollregulativs für die Unterelbe.
Zollbehandlung der vom Auslande als Muster eingehenden Waaren;
Ergänzung der Bestimmungen über die Tara; Verwendung steuer-
freien Branntweins zur Herstellung von Parfümerien, Kopf-, Mund-
und Zahnwassern.