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ist sie auf einer oder auf beiden Seiten der Hausthür entlang des Hauses hinab-
zuführen und an ihrer freien Seite mit einem kräftigen Geländer zu versehen.
Größere Schulhäuser sollen mehrere Eingänge, womöglich von verschiedenen
Straßen aus, haben. Sollen die Gänge zur Ablegung der Ueberschuhe, Regen-
schirme u. s. w. benutzt werden, so sind die oben angegebenen Breitenmaße je
um 50 cm zu vergrößern.
7. Die Aborte.
8 18.
Besondere Sorgfalt ist auf die Anlage der Aborte zu verwenden.
Es ist zu empfehlen, daß die Schülerabtritte außerhalb des Schulhauses,
und zwar womöglich nördlich von demselben, angelegt und etwa durch einen
bedeckten Gang mit dem Schulhause in Verbindung gesetzt werden.
Bei der Wahl des Platzes für die Aborte ist darauf Rücksicht zu nehmen,
daß die Ausdünstungen nicht durch den herrschenden Wind dem Schulhause
zugeführt werden.
819.
Unter den gewöhnlichen Aborteinrichtungen empfehlen sich besonders die—
jenigen, bei denen feste und flüssige Ausscheidungen von einander getrennt
werden, sei es durch entsprechende Einrichtung der Abtrittsgruben oder in
passend eingerichteten beweglichen Tonnen.
Die gemauerten Gruben oder steinernen Tröge müssen durchaus wasser-
dicht gemacht und namentlich auch möglichst luftdicht bedeckt werden. Besser
als gemauerte Gruben sind, falls für rechtzeitige Auswechselung gesorgt wird,
die beweglichen Tonnen, selbst in dem Falle, wenn sie eine Einrichtung zur
Trennung der festen Ausscheidungen von den flüssigen nicht haben.
Die Abtrittsröhren, die nicht aus Holz bestehen dürfen, müssen bis in
die Grube oder Tonne hinabreichen, frostfrei angelegt und innen glatt sein.
820.
Jede Schulklasse, in der sich Kinder einerlei Geschlechts befinden, braucht
einen verschließbaren Sitzraum, jede gemischte Schulklasse dagegen für jedes
Geschlecht je einen verschließbaren Sitzraum. Für alle Knaben einer Schule
ist außerdem ein besonderer Pißraum nothwendig. Bei größeren Anstalten ist
je 1 Sitz für 40 Knaben oder 25 Mädchen zu rechnen.