Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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Muster zu einer Kirchrechnung. 
(Ausschrift für das Titelblatt.) 
Rechnung 
der Kirche in J. N. 
für das Jahr 
geführt vom Kirchrechnungsführer N. unter Aufsicht des Vorsitzenden 
vom Kirchgemeindevorstand. 
  
  
  
3 Beleg-M 
Einnahme. 
Cap. I. 
Vorrath der vorigen Rechunng. 
Cap. II. 
Erbzinsen und Lehngelder. 
Cap. III. 
Pachtgelder von Kirchengrundstücken. 
Cap. IV. 
Ziusen von ausgeliehenen Kapitalien. 
Zinsen. Kapitalien 
# 
  
Sa. 
Von vorstehendem Kapitalvermögen rühren +4. 3 
aus Ueberschüssen her, die nach dem 31. Dezember 1883 
verzinslich angelegt worden sind. 
  
  
  
 
	        
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