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Reg.= Regierungs.
Tag # zn
Blattes. Bilattes.
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Inhalt.
des
Gesetzes 2c.
11. März Ausführungs-Anweisung, betreffend Ausnahmen vom Ver- 6 69—99
bot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe (mit Ausnahme
des Handelsgewerbes). «
20. März Gesetz, betreffend den Handel mit Giften. 9 « 109. 110
21. März Ministerial-Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 9 1l11—123
20. März 1895, den Handel mit Giften betreffend. i
24. März Ministerial-Bekanntmachung, betreffend einen Nachtrag zum 8 105
Aänrzneibuch für das Deutsche Reich.
3. April Ministerial-Bekanntmachung, betreffend einen Nachtrag zum 10 126
Neuen Negulativ für die juristischen Prüfungen und die
Vorbereitung zum höheren Justizdienste.
8. April Ministerial-Bekanntmachung, betreffend Nachtrag zur Ü 10 126
Prüfungsordnung für Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen
und Schulvorsteherinnen. "
3. April Gesetz, betreffend die Besteuerung der Hunde. 14 217—2s9
10. April Gesetz, betreffend die Konfession der Kinder aus gemischten 11 129—133
Ehen zwischen Evangelischen und Katholiken, sowie den
Konfessionswechsel der Evangelischen und Katholiken.
10. April Gesetz, betreffend die Erbschaftssteuer. 14 220—222
13. April Ministerial-Bekanntmachung, betreffend den für eilige Fälle 11 138.
nachgelassenen unmittelbaren Geschäftsverkehr der Justizund
Polizeibehörden des Großherzogthums mit Französischen
Behörden. #
16. April Ausführungs-Verordnung zu dem Gesetze vom 10. April r11 133—137
1895, betreffend die Konfession der Kinder aus gemischten
Ehen zwischen Evangelischen und Katholiken,
sowie den Konfessionswechsel der Evangelischen und
Katholiken.
17. April Gemeindeordnung für das Großherzogthum Sachsen- 13 145—210
Weimar-Eisenach. i
18. April Ausführungs-Verordnung hierzu. 13 2s1—215
19. April Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Einrichtungen 12 139—143
zur Ausübung einer staatlichen Kontrole bei dem Vertrieb
des Diphtherieserums durch die Apotheken.
1. Mai Steuergesetz für die Jahre 1896, 1897 und 1898. 15 225—228
1. Mai . Ministerial-Verordnung, betreffend die Aufbewahrung von 15 229
Giften durch andere Personen als die gewerbsmäßigen „
I Händler.