Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

 

Nr.  des  Seite  des
Reg.=  Regierungs.

Tag  #  zn
Blattes.  Bilattes.
l

Inhalt.

des
Gesetzes  2c.

 

11.  März  Ausführungs-Anweisung,  betreffend  Ausnahmen  vom  Ver-  6  69—99

bot  der  Sonntagsarbeit  im  Gewerbebetriebe  (mit  Ausnahme
  des  Handelsgewerbes).  «

20.  März  Gesetz,  betreffend  den  Handel  mit  Giften.  9  «  109.  110

21.  März  Ministerial-Verordnung  zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  9  1l11—123
20.  März  1895,  den  Handel  mit  Giften  betreffend.  i

24.  März  Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  einen  Nachtrag  zum  8  105
Aänrzneibuch  für  das  Deutsche  Reich.
3.  April  Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  einen  Nachtrag  zum  10  126

Neuen  Negulativ  für  die  juristischen  Prüfungen  und  die
Vorbereitung  zum  höheren  Justizdienste.

8.  April  Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  Nachtrag  zur  Ü  10  126
Prüfungsordnung  für  Lehrerinnen  an  höheren  Mädchenschulen
  und  Schulvorsteherinnen.  "
3.  April  Gesetz,  betreffend  die  Besteuerung  der  Hunde.  14  217—2s9
10.  April  Gesetz,  betreffend  die  Konfession  der  Kinder  aus  gemischten  11  129—133

Ehen  zwischen  Evangelischen  und  Katholiken,  sowie  den
Konfessionswechsel  der  Evangelischen  und  Katholiken.

10.  April  Gesetz,  betreffend  die  Erbschaftssteuer.  14  220—222

13.  April  Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  den  für  eilige  Fälle  11  138.
nachgelassenen  unmittelbaren  Geschäftsverkehr  der  Justizund
  Polizeibehörden  des  Großherzogthums  mit  Französischen
  Behörden.  #

16.  April  Ausführungs-Verordnung  zu  dem  Gesetze  vom  10.  April  r11  133—137
1895,  betreffend  die  Konfession  der  Kinder  aus  gemischten
  Ehen  zwischen  Evangelischen  und  Katholiken,
sowie  den  Konfessionswechsel  der  Evangelischen  und

Katholiken.
17.  April  Gemeindeordnung  für  das  Großherzogthum  Sachsen-  13  145—210
Weimar-Eisenach.  i
18.  April  Ausführungs-Verordnung  hierzu.  13  2s1—215
19.  April  Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  die  Einrichtungen  12  139—143
zur  Ausübung  einer  staatlichen  Kontrole  bei  dem  Vertrieb
des  Diphtherieserums  durch  die  Apotheken.
1.  Mai  Steuergesetz  für  die  Jahre  1896,  1897  und  1898.  15  225—228
1.  Mai  .  Ministerial-Verordnung,  betreffend  die  Aufbewahrung  von  15  229

Giften  durch  andere  Personen  als  die  gewerbsmäßigen  „
I  Händler.