Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

Regierungs-Blatt 
tr, 
Nummer 30. Weimar. 8. November 1895. 
  
Inhalt: Miniseerial —. betr. die Erhöhung der den Ortskrankenkassen und Gemeindekrankenversicherungen 
gavdie Einziehung der Invaliditäts= und Altersversicherungsbeiträge zu gewährenden Verglitung, Seite 401.— 
nr die Ei elanmtmachung betr. die Abzweigung des Gemeindebezirks Unterbreigbach von dem Standes- 
amtsbezirk Vacha und Zuweisung zu dem Standesamtsbezirk Pferdsdorf, Seite 402. — Ministerial-Bekannt- 
machung, betr. Anzvehn ung der Besugniß des Großherzoglichen Aichamts zu Jena, Seite 402. — Ministerial- 
Bekannimachung, betr. die Zusammensetzung der bei der Großherzoglich in Herzoglich Sächsischen Gesammt- 
Universität zu Jena bestehenden Kommissionen für die örgtliche Vorprüsung für die 1 rüllung der Aerzte 
und Zahnärzte und für die Prüsung er Apotheker während der Zeit vom 1. Oktober 1895 Sis ? dahin 1856 
fü#r die erstere und vom 1. November 1895 bis dahin 1896 für die beiden- letzteren, 5,, halt 
Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central« Blatt fllr das Deutsche Reich, — 404. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[1071 I. Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 
29. November 1890 — Regierungs-Blatt Seite 200 — wird hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die den Ortskrankenkassen und Gemeinde- 
krankenversicherungen für die Einziehung der Invaliditäts= und Altersversiche- 
rungsbeiträge von der Thüringischen Versicherungsanstalt auf Grund des 
* 112 Abs. 3 des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Junie 
1889 zu gewährende Vergütung für das Großherzogthum hierdurch für die 
Zeit vom 1. Januar 1896 ab von vier Prozent auf fünf Prozent der ein- 
gezogenen Beiträge erhöht wird. 
Hinsichtlich der Betriebs= (Fabrik.) und Baukrankenkassen hat es bei der 
durch Ministerial-Bekanntmachung vom 7. Oktober 1893 — Regierungs-Blatt 
Seite 127 — festgesetzten Vergütung von zwei Prozent zu verbleiben. 
Weimar, den 30. Oktober 1895. 
Großherzoglich Sãchsishes Staats-Ministerium. 
Groß. 
1895 61
	        
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