Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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geworden sein, an die Kasse der Allgemeinen Waisenversorgungsanstalt mehr 
stattzufinden, sondern es sind alle auf dem Gesetze vom 3. September 1844 
beruhenden Zahlungen an die Staatskasse zu leisten. Die Amtsgerichte haben 
jedoch die von ihnen bis zum 31. Dezember 18 95 für die Allgemeine 
Waisenversorgungsanstalt vereinnahmten, zu Beginn des Jahres 1896 etwa 
noch nicht abgelieferten Kollateralabgaben-Beträge an die Kasse der All- 
gemeinen Waisenversorgungsanstalt einzusenden. 
Weimar, den 9. November 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. Departement der Finanzen. 
v. Groß. Rothe. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[II161 I. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachungen vom 
13. Juni 1871 (Seite 117 des Regierungs-Blatts) und vom 11. Januar 
1878 (Seite 5 des Regierungs-Blatts) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß 
1. an Stelle des ausgeschiedenen Hofbuchdruckereibesitzers und Verlags- 
buchhändlers Hermann Böhlau in Weimar der Buchdruckereibesitzer, 
Verlagsbuchhändler Albert Hartung daselbst 
a) als Mitglied des litterarischen und des künstlerischen Sachver- 
ständigen-Vereins, 
b) als stellvertretendes Mitglied des musikalischen und des photo- 
graphischen Sachverständigen-Vereins, 
2. an Stelle des ausgeschiedenen Landgerichtsraths Dr. Kuhlmann in 
Weimar der Landrichter Dr. Karl Nebe daselbst als stellvertretendes 
Mitglied des litterarischen Sachverständigen= Vereins 
und 
3. an Stelle des verstorbenen Professors an der Großherzoglichen Kunst- 
schule in Weimar Albert Brendel der Sekretär der genannten 
Kunstschule und Direktor der Großherzoglichen Zeichenschule Professor
	        
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