Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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Hermann Arnold daselbst, welcher bisher das Amt eines stellver- 
tretenden Mitgliedes im künstlerischen Sachverständigen-Verein be- 
kleidete, als Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des künstle- 
rischen und des photographischen Sachverständigen-Vereins 
ernaunt worden sind. 
Weimar, den 14. November 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
v. Groß. 
(117/ II. Die für das Rechnungsamt zu Eisenach in Marksuhl bestehende 
Forstgelder-Untereinnahme wird vom 1. Januar 1896 an aufgehoben. 
Weimar, den 4. November 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Rothe. 
[I!18] Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 45: 
S. 376 Herausgabe eines neuen amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zoll- 
tarif; — desgleichen eines neuen statistischen Waarenverzeichnisses 
und eines Verzeichnisses der Massengüter; — Befugniß einer 
Zollstelle zur Abfertigung von Wollengarn als hartes Kamm- 
garn; — Zollerlaß bei der Ausfuhr von Fabrikaten für das 
dazu verwendete Paraffin und Carnaubawachs. 
Weimar. — Hof--Buchdruckerei.
	        
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