Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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(123) V. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 
1. Januar 1896 an die Großherzogliche Steuerreceptur in Bürgel aufgehoben 
und der Geschäftsbereich derselben dem Steueramte in Jena überwiesen wird. 
Weimar, den 23. November 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Nothe. 
[124] Das 40. und 41. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 2274 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, 
die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine, vom 12. No- 
vember 1895. 
„ 2275 Verordnung, betr. den Verkehr mit Arzneimitteln, vom 25. Novem- 
ber 1895. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
46, 47 und 48: # 
S. 379 Bezug der Invaliditäts= und Altersrenten von Personen in aus- 
ländischen Grenzbezirken. 
„ 380 Nachtrag zum Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeug- 
nissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär- 
dienst berechtigten Lehranstalten. 
„ 386 Erscheinen des siebenten Jahrgangs der „Deutschen Justiz-Statistik“. 
„ 394 Bestellung von Stations-Kontroleuren. 
Weimar. — Hofs. Buchdruckerei.
	        
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