58.
Diese Anträge müssen mit der Hauptfrage in wesentlicher Verbindung
stehen und schriftlich in bestimmter Fassung, wie die abzuändernde Vorlage
lauten soll, dem Präsidenten überreicht werden, welcher sie sofort, jedoch ohne
Unterbrechung einer Rede, der Versammlung vorzulesen hat. Die Verhandlung
über dergleichen Abänderungs-Anträge ist mit der Verhandlung über die ab-
zuändernde Vorlage zu verbinden.
d) Rede-Ordnung.
§5 27.
Kein Mitglied der Synode darf sprechen, ohne vorher das Wort verlangt
und vom Präsidenten erhalten zu haben.
Ist der Präsident als Berichtserstatter thätig, oder will er sich sonst an
der Verhandlung als Redner betheiligen, so muß er auf so lange den Vorsitz
abtreten.
§ 28.
Antragsteller und Berichtserstatter erhalten das Wort beim Beginn der
Verhandlung, die übrigen Mitglieder nach der Reihenfolge ihrer Anmeldung
in der Weise, daß so viel als möglich zwischen den Rednern für und wider
abgewechselt wird.
§ 29.
Keinem Mitgliede, den Berichtserstatter ausgenommen, wird das Wort
über den Gegenstand der Verhandlung mehr als zweimal bewilligt.
8 30.
Außer der Reihe ist einem Mitgliede nur zur Berichtigung einer That-
sache oder zur Zurückweisung eines persönlichen Angriffs oder zur Geschäfts-
ordnung das Wort zu ertheilen.
Kein Mitglied außer dem Präsidenten darf einen Redner unterbrechen.
8 31.
Die Redner sprechen vom Platz aus, stehend, und gegen den Präsidenten
gewendet.
Das Ablesen schriftlicher Vorträge ist den Mitgliedern der Synode nicht
gestattet.