Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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Flächen glatt und die übrigen mit Längsrippen versehen sind, mit Zetteln 
von rother Grundfarbe abgegeben werden. 
Flüssige Arzneien, welche durch die Einwirkung des Lichtes verändert 
werden, sind in gelbbraun gefärbten Gläsern abzugeben. 
89. 
Die Standgefäße sind, sofern sie nicht stark wirkende Mittel enthalten, 
mit schwarzer Schrift auf weißem Grunde —, sofern sie Mittel enthalten, 
welche in Tabelle B des Arzneibuchs für das Deutsche Reich aufgeführt sind, 
mit weißer Schrift auf schwarzem Grunde —, sofern sie Mittel enthalten, 
welche in Tabelle C ebenda aufgeführt sind, mit rother Schrift auf weißem 
Grunde zu bezeichnen. 
Standgefäße für Mineralsäuren, Laugen, Brom und Jod dürfen mittelst 
Radir= oder Aetzverfahrens hergestellte Aufschriften auf weißem Grunde haben. 
Verzeichniß.# 
  
Acetanilidum Antifeen 098 
Acetum Digitalis Fingerhutessig 20 
Acidum carbolicum Karbolsäurrrerr 0P18 
ausgenommen zum äußeren Gebrauch; 
Acidum hydrocyaniceum et ejus salia. Cyanwasserstoffsäure (Blausäure) und 
deren Sase zO0001 g 
„ smicum et ejus salia Osmiumsäure und deren Salze .. . O,oig 
Aconitinum, Aconitini derivata et eorum salin Akonitin, die Abkömmlinge des Akonitins 
und deren Sahlhe „0DO901 8 
Acther Dromatus Aethylbromid 0)5 8 
Acthyleni pracparata Die Aethylenpräparate. .... 0,.-,g 
ausgenommen zum äußeren Gebrauch in Mischungen mit Oel oder Weingeist, welche 
nicht mehr als 50 Gewichtstheile des Aethylenpräparats in 100 Gewichtstheilen 
Mischung enthalten; 
Acthylidenum bichloratum Zweisahchlorathyliden . . . . V,8 
Agaricinum Agaricin . .. 09⅛8 
7!) Die Veränderungen und Ergänzungen in dem Verzeichniß sind durch Fettdruck kenntlich gemacht. Streichungen 
sanden an den mit J bezeichneten Stellen statt. Die gestrichenen Worte sind aus den Randbemerkungen unten ersichtlich.
	        
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