Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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Zincum aceticum Zinkacetat... 1938 
„ chloratum Zinkchlorid O,02 
„ lacticum omniaque Zinci salia hoc Zinklaktat und alle übrigen hier nicht 
loco non nominata, quac sunt in aqua besonders aufgeführten, in Wasser lös- 
solubilia. lichen Zinksale O005 g 
„ Sulfocarbolicum Zinksulfophenolat. .. . D0D05 g 
„sulfuricum Zinksulfat. . .. 10 
ausgenommen bei Verwendung der vorgenannten und der übrigen in n Wasser löslichen 
Zinksalze zum äußeren Gebrauch. 
(56) V. Auf Anregung des Vereins für Thüringische Geschichte und Alter- 
thumskunde in Jena hat sich ein Verband gebildet, der fast sämmtliche der 
Erforschung der Geschichte einzelner Gebiete Thüringens sich widmenden 
Vereine umfaßt, sich die Lösung einer Reihe allgemeiner historischer Aufgaben 
zum Ziel gesetzt hat und dessen Geschäfte durch einen Ausschuß der Vereins- 
mitglieder unter der Bezeichnung: 
„Historische Kommission für Thüringen in Jena“ 
besorgt werden. 
Gemäß eines von dieser Kommission gestellten Antrags wird den politi- 
schen, Kirch= und Schulgemeinden hiermit anempfohlen, bei Ordnung der von 
ihnen zu verwaltenden Archive den Rath und die Hilfe dieser Kommission an- 
zurufen, sowie, wenn nicht besondere Bedenken entgegenstehen, den mit der 
Inventarisirung der Archivalien betrauten Pflegern des Verbandes auf Ver- 
langen diese Archive zugänglich zu machen. 
Zugleich nehmen wir Veranlassung, die gewissenhafte Befolgung der 
Vorschriften in den §§ 3 und 4 Absatz 1 der Höchsten Verordnung vom 
14. Januar 1891, betreffend die Aufbewahrung von wichtigen alten Akten 
und Urkunden der politischen, Kirch= und Schulgemeinden, einzuschärfen. 
Weimar, den 31. Mai 1896. 
Großherzoglich Sächs. Staats-Ministerium, 
die Departements des Innern und des Kultus. 
v. Groß.
	        
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