Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

164 
Umstehend bezeichnete Person ist weiter verurtheilt worden): 
Nr. nach Mittheilung von Aktenzeichen am durch wegen auf Grund von zu 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*) Dier können von der Registerbehörde alle später mitgetheilten Bestrafungen, von der mittheilenden Behörde die bei der Registerbehörde noch 
nicht registrirten Vorbestrafungen eingetragen werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.