Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

166 
Umstehend bezeichnete Person ist weiter verurtheilt worden?): 
Nr. nach Mittheilung von 
Aktenzeichen 
am 
durch 
wegen 
auf Grund von 
zu 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
7) Hler können von der Registerbehörde alle später mitgetheilten Bestrafungen, von der mitthellenden Behörde die bei der Registerbehörde noch 
nicht registrirten Vorbestrafungen eingetragen werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.