Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

Ernenerungs— 
schein 
zu der 
Schuld- 
verschreibung 
der 
Carl Zeiß- 
Stiftung 
zu Jena 
  
B. Formular für die Erneuerungsscheine. 
  
Erneuerungsschein 
zu der Schuldverschreibung der Carl Zeiß- 
Stiftung zu Jena 
Der Inhaber dieses Erneuerungsscheins erhält gegen 
dessen Rückgabe nach dem 1. April 1906 einen neuen Er- 
neuerungsschein mit Zinsscheinen für weitere 10 Jahre, 
vom 1. Oktober 1906 ab, wenn das Kapital nicht in- 
zwischen rückzahlbar geworden ist. 
Die Ausgabe des weiteren Erneuerungsscheins und 
der neuen Zinsscheine erfolgt jedoch nicht an den Inhaber 
dieses Scheins, sondern an den Inhaber der Schuld- 
verschreibung, wenn der letztere der Ausgabe bei der Ver- 
waltung der Carl Zeiß-Stiftung widersprochen hat und die 
Schuldverschreibung vorlegt. 
Weimar, den 1. Oktober 1896. 
Für die Carl Zeiß-Stiftung zu Jena: 
Das Kultusdepartement 
des Großherzoglichen Staats-Ministeriums. 
(Faksimilirte Unterschrift.) 
  
193 
Schuld- 
verschreibung 
1000 Mark. 
Ernenerungs- 
schein.
	        
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