Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 24. Weimar. 28. Oktober 1896.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Verleihung der Rechte einer juristischen Person an den Großherzoglich
Sächsischen Krieger- und Militärvereinsbund, Seite 199. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Aenderung
des Statuts der Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft, Seite 199. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in
der Hauptagentur der Niederländischen Lebens--Versicherungs-Gesellschaft zu Amsterdam, Seite 200. —
Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft
zu Breslau, Seite 200. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Lebens-
versicherungs-Gesellschaft „Atropos“ zu Leipzig, Seite 201. — Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt
und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 201.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(113) I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Großherzoglich
Sächsischen Krieger= und Militär-Vereinsbund die Rechte einer juristischen
Person zu verleihen geruht.
Weimar, den 25. September 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
[I114)/ II. Nachdem die von der Generalversammlung der Aktionäre der
Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft beschlossenen Aenderungen ihres Gesellschafts-
statuts vom 8. Mai 1886, nämlich:
a) Der § 16 wird dahin abgeändert, daß das Geschäftsjahr vom 1. April
bis 31. März des folgenden Jahres dauert,
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