Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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[1171 V. Daß von der Direktion der Lebensversicherungs-Gesellschaft „Atropos“ 
zu Leipzig an Stelle des Otto Haupt zu Weimar, bisherigen Hauptagenten 
derselben, Hugo Koch daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum 
ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung 
vom 20. Juli d. J. (Regierungs-Blatt Seite 119) hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 17. Oktober 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
[118! Das 32. und 33. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter: 
Nr. 2339 Bekanntmachung, betr. die Vereinbarung erleichternder Vorschriften 
für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutsch- 
lands und Luxemburgs, vom 16. September 1896. 
„ 2340 Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über 
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 20. Septbr. 1896. 
„ 2341 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, 
die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
40, 41, 42, 43 und 44: 
S. 475 Berichtigung des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatz- 
kommissionen. 
„ 481 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- 
und Steuerstellen. 
„ 485 Militärwesen: Druckfehlerberichtigung. 
„ 492 Bekanntmachung, betr. die Führung der Börsenregister und die 
Aufstellung der Gesammtliste, vom 9. Oktober 1896. 
„ 497 Aenderung der Brennsteuervergütung bei der steuerfreien Ver- 
wendung von Branntwein zu gewerblichen r2c. Zwecken.
	        
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