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Genehmigungs-Urkunde zur Abänderung des letzten Absatzes der Bedingungen zur Ausgabe
von Inhaberpapieren Seitens der Carl Zeiß-Stiftung in Jena.
Wir Carl Alerander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
thun hiermit kund:
Nachdem von der Carl Zeiß-Stiftung in Jena durch das Großherzogliche
Staats-Ministerium, Departement des Cultus, als Stiftungs-Verwaltung be-
antragt worden ist, daß der letzte Absatz der Bedingungen zur Ausgabe von
Inhaberpapieren Seitens der genannten Stiftung — Seite 191 des Regie-
rungs-Blattes vom 30. September d. J. Nr. 23 — lautend:
„Der Anspruch aus abhanden gekommenen oder vernichteten Zins-
scheinen erlischt zu Gunsten der Carl Zeiß-Stiftung“
wegfällt und an dessen Stelle nunmehr folgende Bestimmung tritt:
„Der Anspruch aus abhanden gekommenen oder vernichteten Zins-
scheinen erlischt zu Gunsten der Carl Zeiß-Stiftung, wofern nicht
der Inhaber der Hauptschuldverschreibung vor Ablauf der Verjährungs-
frist der betreffenden Zinsscheine den Verlust bei der Stiftungs-
Verwaltung angemeldet hat. Die Auszahlung des Werthes kann erst
nach Ablauf der Verjährungsfrist gefordert werden und nur insoweit,
als nicht die Zinsscheine innerhalb dieser Fristen in gutem Glauben
dem Vorzeiger ausbezahlt worden sind"“
ertheilen Wir Unsere landesfürstliche Zustimmung zu dieser Aenderung der
bezeichneten Ausgabe-Bedingungen.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 21. November 1896.
Carl Alexander.
v. Groß. Nothe. von Pawel.