Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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Genehmigungs-Urkunde zur Abänderung des letzten Absatzes der Bedingungen zur Ausgabe 
von Inhaberpapieren Seitens der Carl Zeiß-Stiftung in Jena. 
Wir Carl Alerander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
thun hiermit kund: 
Nachdem von der Carl Zeiß-Stiftung in Jena durch das Großherzogliche 
Staats-Ministerium, Departement des Cultus, als Stiftungs-Verwaltung be- 
antragt worden ist, daß der letzte Absatz der Bedingungen zur Ausgabe von 
Inhaberpapieren Seitens der genannten Stiftung — Seite 191 des Regie- 
rungs-Blattes vom 30. September d. J. Nr. 23 — lautend: 
„Der Anspruch aus abhanden gekommenen oder vernichteten Zins- 
scheinen erlischt zu Gunsten der Carl Zeiß-Stiftung“ 
wegfällt und an dessen Stelle nunmehr folgende Bestimmung tritt: 
„Der Anspruch aus abhanden gekommenen oder vernichteten Zins- 
scheinen erlischt zu Gunsten der Carl Zeiß-Stiftung, wofern nicht 
der Inhaber der Hauptschuldverschreibung vor Ablauf der Verjährungs- 
frist der betreffenden Zinsscheine den Verlust bei der Stiftungs- 
Verwaltung angemeldet hat. Die Auszahlung des Werthes kann erst 
nach Ablauf der Verjährungsfrist gefordert werden und nur insoweit, 
als nicht die Zinsscheine innerhalb dieser Fristen in gutem Glauben 
dem Vorzeiger ausbezahlt worden sind"“ 
ertheilen Wir Unsere landesfürstliche Zustimmung zu dieser Aenderung der 
bezeichneten Ausgabe-Bedingungen. 
So geschehen und gegeben 
Weimar, den 21. November 1896. 
Carl Alexander. 
v. Groß. Nothe. von Pawel.
	        
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