Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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Uns zu verleihende Medaille (Verdienst-Medaille) besteht aus einer runden 
Schaumünze, deren Vorderseite Unser Bildniß zeigt, während die Rückseite die 
Inschrift „Dem Verdienste“ enthält, umrahmt von einem aus Eichenlaub 
geflochtenen Kranze. 
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Die zur Anerkennung für sonstige löbliche Leistungen oder gute Dienste 
von Uns zu verleihende Medaille (Anerkennungs-Medaille) besteht aus 
einer runden Schaumünze, deren Vorderseite Unser Bildniß zeigt, während die 
Rückseite Unseren Namenszug mit darüber schwebender Krone ohne sonstige 
Inschrift oder Umkränzung trägt. 
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Die unter 1 und 2 gedachten Medaillen werden in Gold, Silber oder 
Bronze verliehen und am landesfarbigen Band getragen. 
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Die für hervorragende Verdienste auf dem Gebiete der Wissenschaft und 
Kunst von Uns zu verleihende Medaille besteht aus Gold, entspricht sonst 
bezüglich der Vorder= und Rückseite der Vorschrift unter Ziffer 1 und zerfällt 
in zwei Klassen: 
die erste Klasse hat ovale Form und wird an dem Bande des Komthur- 
kreuzes um den Hals getragen. 
Die zweite Klasse hat die gewöhnliche Form und wird am Bande des 
Ritterkreuzes auf der Brust getragen. 
Der Inhaber einer Medaille zweiter Klasse hat dieselbe, wenn ihm später 
die höhere Klasse verliehen werden sollte, an den Ordenskanzler zurückzusenden. 
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Die zur Anerkennung rühmlichen Wirkens, gemeinnütziger Thätigkeit und 
anderer löblicher Leistungen und Dienste auf dem Gebiete der Kunst von Uns 
verliehene Medaille besteht aus einer am landesfarbigen Bande auf der Brust 
zu tragenden silbernen Schaumünze mit geflochtenem Rand, deren Vorderseite 
Unser Bildniß zeigt, während die Rückseite die Inschrift: „Dem Verdienste 
in der Kunst“" trägt, die ein mit einem Band umwundener Lorberkranz 
einschließt.
	        
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