Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

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26. Dem Ersuchen einer Deutschen Behörde, telegraphische Auskunft zu 
ertheilen, ist ausnahmslos zu entsprechen. Gehört die ersuchende Behörde 
einem anderen Bundesstaate an, so sind die durch die Auskunftsertheilung 
entstehenden Telegraphengebühren zur Erstattung zu liquidiren. 
Hat die um Auskunft ersuchende Behörde das Antwortstelegramm bezahlt 
(5 11 Telegraphenordnung vom 15. Juni 1891, Centralblatt für das Deutsche 
Reich S. 162), so ist die telegraphische Auskunftsertheilung thunlichst auf die 
bezahlte Wortzahl zu beschränken. 
h) Führung des Notizbuchs. 
27. Ueber die in das Strafregister niedergelegten und aus demselben 
herausgegebenen Strafnachrichten und Straflisten hat der Registerführer nach 
dem probeweise ausgefüllten Formular Nr. 1 ein Notizbuch zu führen und jähr- Den 
lich abzuschließen. Steckbriefnachrichten sind in dasselbe nicht aufzunehmen. 
Die Eintragungen können auf Grund vorläufiger Notizen wöchentlich 
bewirkt werden. 
IV. Steckbriefnachrichten. 
28. Auf die Behandlung und Verwahrung der Steckbriefnachrichten finden 
die Vorschriften der Nr. 8 bis 12 entsprechende Anwendung. Die Aussonde- 
rung der Steckbriefnachrichten erfolgt, sobald die Erledigung des Steckbriefs 
dem Registerführer bekannt wird; die seit länger als drei Jahren niedergelegten 
Steckbriefnachrichten sind bei Gelegenheit der Einsicht des Registers und der 
Durchsicht der Fächer (Nr. 18) auszusondern. 
V. Mittheilungen von Strafnachrichten an ausländische Regierungen. 
29. Für die vorgeschriebenen Mittheilungen von Strafnachrichten an 
ausländische Regierungen ist unter entsprechender Anwendung der für die Aus- 
fertigung gegebenen Sonderbestimmungen das Formular A zu benutzen. 
Zur Nachachtung wird Folgendes hervorgehoben: 
Die Mittheilung liegt den Strafvollstreckungsbehörden ob. — Ist die 
Strafnachricht für eine ausländische Regierung bestimmt, mit welcher auf 
Grund von Vereinbarungen ein regelmäßiger Austausch von Strafnachrichten 
stattfindet (d. i. mit Belgien, Brasilien, Italien, Luxemburg, Portugal, der 
Schweiz und Spanien), so geschieht die Mittheilung: 
H. v.
	        
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