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Die Verleihung der unter 1 bis 5 gedachten Medaillen erfolgt durch
Uns auf den Vorschlag Unseres Staats-Ministeriums.
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Die unter 1 bis 5 gedachten Medaillen verbleiben nach dem Ableben
des Inhabers Eigenthum seiner Familie und Erben.
Würde die Familie die Absicht haben, eine solche Medaille zu veräußern,
so kann dies nur auf dem Wege geschehen, daß dieselbe gegen Erstattung des
Metallwerthes an das Ordeussekretariat abgegeben wird.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 25. Januar 1896.
Carl Alexander.
v. Groß.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[(1I1| I.Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Vor-
stand eines Laboratoriums für angewandte Chemie und Pharmaciel, Apotheker
Dr. Max Vogtherr, früher zu Weimar, z. Zt. in Gera, die Befähigung zur
chemisch-technischen Untersuchung und Beurtheilung von Nahrungsmitteln,
Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen im Sinne eines Bundesrathsbeschlusses
vom 22. Februar 1894, betreffend die Prüfung der Nahrungsmittel-Chemiker,
auf das befürwortende Gutachten der Haupt-Prüfungs-Kommission für Nahrungs-
mittel-Chemiker in Berlin, zugesprochen worden ist.
Weimar, den 16. Januar 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium
Departement des Innern.
v. Groß.