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(139] IV. Nachdem mit Höchster Genehmigung der Großherzogliche Amts-
richter Ackermanu in Weida auf sein Nachsuchen von dem Anmte eines
Expropriations-Kommissars für die Enteignung der zur Vergrößerung des
Bahnhofes Wünschendorf erforderlichen Grundstücke entbunden und an dessen
Stelle der Großherzogliche Bezirksrath von Goeckel in Neustadt a O. zum
Enteignungs-Kommissar für die gedachte Sache ernannt worden ist, wird
Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 21. Dezember 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
[I140) V. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten
Staats-Ministeriums vom 28. Dezember 1895 — Regierungs-Blatt Seite 432.
433 —, die Veränderungen der Arzneitaxe betreffend, wird hierdurch Folgen-
des verordnet:
J.
Die im Verlag von R. Gaertners Verlagsbuchhandlung, Hermann Hey—
felder, in Berlin erschienene Königlich Preußische Arzneitaxe für 1897 wird
hierdurch, jedoch ohne die derselben vorgedruckten „Allgemeinen Bestimmungen“,
für die Apotheken des Großherzogthums bis auf Weiteres als bindende Norm
eingeführt.
II.
Alle in der Verordnung vom 2. Oktober 1840 enthaltenen Bestimmungen
über die Taxe finden vom 1. Januar 1897 ab nur auf die durch die neue
unter Ziffer 1 bezeichnete Taxe eingeführten Sätze Anwendung.
Weimar, den 30. Dezember 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.