Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1896. (80)

31 
jerungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 6. Weimar. 17. April 1896. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Einziehung des Diphtherie-Heilserums mit der Controlnummer 40 
Seite 31. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der wechselseitigen Lebens- 
versicherungs-Anstalt „Junus' in Wien, Seite 32. — Juhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und 
dem Central--Blatt für das Deutsche Reich, Seite 32. 
  
Ministerial-Bekanutmachungen. 
1311 I. Unter Bezugnahme auf die Bestimmung unter Ziffer 2 der Ministerial- 
Bekanntmachung, betreffend das Diphtherieserum, vom 19. August 1895 
(Regierungs-Blatt Seite 140 letzter Absatz) wird hierdurch bekannt gemacht, 
daß das Diphtherie-Heilserum mit der Controlnummer 40 von den Höchster 
Farbwerken wegen der im Verlaufe von 9 Monaten eingetretenen Verminderung 
seines ursprünglichen Gehaltes an Immunisirungseinheiten zur Einziehung be- 
stimmt ist. Fläschchen mit dieser Controlnummer dürfen hinfort nicht mehr 
in den Apotheken abgegeben werden und können nach den Vereinbarungen mit 
der Fabrikationsstätte franco gegen franco gegen einwandfreies Serum um- 
getauscht werden. Bei den Revisionen der Apotheken ist Vorstehendes zu 
beachten. 
Weimar, den 2. April 1896. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
1896 7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.