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III.
In Gemäßßheit der Vorschriften unter J. ist erst dann zu verfahren, wenn
sich bei den Feuerwehren der Ersatz der bisherigen Ausrüstungsstücke und
Uniformen nöthig macht.
So geschehen Weimar, den 22. Januar 1896.
Carl Alexander.
v. Groß. v. Boxberg. Rothe.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[40) I. Im Anschlusse an die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. d. Mts.
(Regierungs-Blatt Seite 31) wird hierdurch bekannt gemacht, daß inzwischen
auch das Diphtherie-Heilserum mit der Kontrolnummer 114 wegen eingetrete-
ner Verminderung seines ursprünglichen Gehalts an Immunisirungseinheiten
von den Höchster Farbwerken zur Einziehung bestimmt worden ist. Fläschchen
mit dieser Kontrolnummer dürfen hinfort nicht mehr in den Apotheken ab-
gegeben werden und können nach den Vereinbarungen mit der Fabrikations=
stätte franko gegen franko gegen einwandfreies Serum umgetauscht werden.
Weimar, den 20. WMril 1896.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(41] II. Daß von der Direktion der Süddentschen Feuer-Versicherungs-Bank
in München an Stelle des Rentiers F. Rohrberg in Weimar, bisherigen Haupt-
agenten derselben, der Versicherungs-Inspektor Carl Wedler in Jena zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-