Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

142 
- 
Inhalts-Ueber sicht. 
Allgemeine Bestimmungen. 
Stenerbehörden. §8§§ 1 bis 3. 
Stenerpflicht. Verschiedene Arten des Einkommens und deren Ermittelung. Feststellung 
des stenerpflichtigen Gesammteinkommens. 88 4 bis 16. 
Abzug der Schuldziusen und dauernden Lasten. §§ 17 bis 20. 
Berücksichtigung besonderer die Steuerfähigkeit wesentlich vermindernder wirthschaftlicher 
Verhältnisse. § 21. 
Besondere Bestimmungen. 
Von dem aumeldungspflichtigen Einkommen. 
I. Pflicht und Frist zur Anmeldung. S8 22 bis 24. 
II. Form und nothwendiger Inhalt der Anmeldungen. S8 25 bis 33. 
Von dem schätzungspflichtigen Einkommen. 
I. Schätzungskommissionen. 88 34 bis 40. 
II. Schätzungs-Vorarbeiten und -Vorbereitungen. Erklärungspflicht. Erklä- 
rungsbefugniß. 88 41 bis 50. 
III. Allgemeine Schätzungsvorschriften. 88 51 und 52. 
IV. Vorschriften für die Schätzung der einzelnen Arten des Einkommens. 
1. Schätzung des Einkommens aus Grundvermögen. 8 53. 
2. Schätzung des sonstigen schätzungspflichtigen Einkommens. 88 54 bis 59. 
V. Prüfung und Feststellung der Schätzungen. S88 60 bis 66. 
Aufstellung der Stenerrollen. 
I. Feststellung der Einzelsteuerkapitale. Eröffnung der Steuerrollen. 
88 67 und 68. 
II. Berufungen. 88 69 bis 75. 
III. Ab= und Zugänge. 88 76 bis 80. 
IV. Entrichtung der Einzelsteuerbeträge. Erlasse. 88 81 bis 84. 
lZuwiderhandlungen und deren Folgen. 
I. Strafbestimmungen. S8S8 85 bis 94. 
II. Strafverfahren. 88 95 bis 98. 
Uebergangs= und Schlußbestimmungen. 88 99 und 100. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.