Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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im IV. Verwaltungsbezirk 
der Großherzogliche Oberamtsrichter Stephanus in Lengsfeld, 
im V. Verwaltungsbezirk 
der Großherzogliche Oberamtsrichter, Justizrath Schenk in Neustadt a/O. 
Weimar, den 7. Juli 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
[83) III. Die vom Chef des Königlichen Direktoriums des Potsdamschen 
großen Militärwaisenhauses anher mitgetheilten „Bestimmungen über die Wohl- 
thaten des Potsdamschen großen Militärwaisenhauses“ werden hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 19. Juli 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
Bestimmungen 
über 
die Wohlthaten des Potsdamschen großen Militär-Waisenhauses. 
  
I. Die Stiftung gewährt den Kindern verstorbener Soldaten?) vom Feldwebel abwärts 
1. Aufnahme in die Erziehungsanstalten Potsdam (Knaben), Pretzsch (Mädchen), Haus 
Nazareth zu Höxter (katholische Knaben und Mädchen), 
2. soweit eine solche Aufnahme nicht stattfinden kann, Pflegegeld von jährlich 90 Mark oder 
für Doppelwaisen von 108 Mark. 
  
*) Ausnahmsweise auch den Kindern ehemaliger Soldaten, welche völlig erwerbsunfähig sind. 
 
	        
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