Regierungs-Blatt
ür das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 19. Weimar. 12. August 1897.
Inhalt: Ministerial-Bekann tmachung, betr. die Vereinigung der Verwaltung der Jubiläums-Stiftung für Frankenheim
mit der Verwaltung der Hülfskasse für Frankenheim, Seite 175. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. das
„Neue Tuberkulin Koch“ sowie Vorschriften über dessen Aufbewahrung und Abgabe in den Apotheken,
Seite 176. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Veränderung in der Zusammensetzung der zu Jena bestehen-
den Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Kommission zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen,
Seite 176. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur der Kölnischen Feuer-Versiche-
rungs-Gesellschaft „Colonia“ in Köln, Seite 177. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Wechsel in der Haupt-
agentur der Bremer LebensVersicherungs-Bank zu Bremen, Seite 177. — Inhalts-Verzeichniß aus dem
Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 177.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[84|] I. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu bestimmen geruht,
daß die Verwaltung der Jubiläums-Stiftung für Frankenheim (Reg.-Blatt 1881
S. 226) in Gemäßheit der Bestimmung in § 4 der Stiftungsurkunde vom
9. Juli 1881 mit der Hülfskasse für Frankenheim dergestalt vereinigt wird,
daß die Vertretung der Hülfskasse auch die rechtsverbindliche Vertretung und
Verwaltung der Jubiläums-Stiftung übernimmt, mit der Maßgabe, daß der
Vorstand der Hülfskasse sich in Angelegenheiten der Jubiläums-Stiftung, ins-
besondere der zu dieser gehörigen Kleinkinderbewahranstalt, des mitwirkenden
Beirathes des Centralfrauenvereins in Dermbach bedienen werde.
Weimar, den 27. Juli 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
1897 32