Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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[95)] V. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Viehversicherungsgesellschaft 
a. G. in Schwerin i/M. die widerrufliche Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im 
Großherzogthum erhalten und den Viktor Schultz in Weimar zum Haupt— 
agenten für das Großherzogthum bestellt hat. 
Weimar, den 18. August 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Slevogt. 
[96)] Das 35., 36. und 37. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter: 
Nr. 2409 Verordnung, betr. die anderweite Bemessung der Wittwen= und 
Waisengelder für die Hinterbliebenen der Reichsbankbeamten; 
vom 26. Juli 1897. 
„ 2410 Bekanntmachung, betr. die Einrichtung und den Betrieb der Buch- 
druckereien und Schriftgießereien; vom 31. Juli 1897. 
„ 2411 Gesetz, betr. den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte; 
vom 26. Juli 1897. 
„ 2412 Gesetz, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung; vom 26.Juli 1897. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
29— 33: 
S. 244 Abänderung des Verzeichnisses der Civilvorsitzenden der Ersatz- 
kommissionen. 
„ 252 Verwendung von Huflattichblättern bei der Herstellung von Tabak- 
fabrikaten. 
„ 252 Kündigung des Handelsvertrages zwischen dem Deutschen Zoll- 
verein und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und 
Frland. 
„ 252 Erscheinen des Haupt-Sachregisters für die Jahrgänge 1867 bis 
1896 des Bundes= bezw. Reichs-Gesetzblatts. 
„ 253 Erscheinen des achten Bandes der Deutschen Justiz-Statistik. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.