Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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[104] V. Daß von der Direktion der „Germania“, Lebens-Versicherungs- 
Aktiengesellschaft in Stettin, an Stelle des Kaufmanns und Weinhändlers 
Karl Schrickel in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann 
Eugen Lüttich in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum er- 
nannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung 
vom 22. Februar 1895 (Regierungs-Blatt Seite 68) hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 8. September 1897. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. J. Schmid. 
[105] Das 38., 39., 40. und 41. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten 
unter: 
Nr. 2413 Verordnung, betreffend den Verkehr mit Schilddrüsenpräparaten; 
vom 19. August 1897. 
„ 2414 Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien, betr. 
die Aachen-Mastrichter Eisenbahn; vom 15. April 1897; 
„ 2415 Bekanntmachung, betr. den Beitritt Dänemarks zum internationalen 
Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und die Er- 
gänzung der zugehörigen Liste; vom 20. August 1897. 
„ 2416 Verordnung, betr. Beschränkungen der Einfuhr aus Asien; vom 
6. September 1897. 
„ 2417 Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 10. Sep- 
tember 1897. 
„ 2418 Bekanntmachung, betr. Anzeigepflicht für die Geflügelcholera. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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