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[104] V. Daß von der Direktion der „Germania“, Lebens-Versicherungs-
Aktiengesellschaft in Stettin, an Stelle des Kaufmanns und Weinhändlers
Karl Schrickel in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann
Eugen Lüttich in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum er-
nannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 22. Februar 1895 (Regierungs-Blatt Seite 68) hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar, den 8. September 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. J. Schmid.
[105] Das 38., 39., 40. und 41. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten
unter:
Nr. 2413 Verordnung, betreffend den Verkehr mit Schilddrüsenpräparaten;
vom 19. August 1897.
„ 2414 Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien, betr.
die Aachen-Mastrichter Eisenbahn; vom 15. April 1897;
„ 2415 Bekanntmachung, betr. den Beitritt Dänemarks zum internationalen
Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und die Er-
gänzung der zugehörigen Liste; vom 20. August 1897.
„ 2416 Verordnung, betr. Beschränkungen der Einfuhr aus Asien; vom
6. September 1897.
„ 2417 Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 10. Sep-
tember 1897.
„ 2418 Bekanntmachung, betr. Anzeigepflicht für die Geflügelcholera.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.