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Mitglieder: für Physit: Hofrath Professor Dr. Schäffer, für Chemie:
Professor Dr. Knorr, für Botanik: Professor Dr. Stahl, für Phar—
macie: Apotheker Dr. Stütz und Chemiker Dr. Hertz.
Weimar, den 17. September 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Kultus.
von Pawel.
(110|] III. Im Hinblick auf die erhöhten Anforderungen, welche die nene
Gottesdienstordnung an die liturgischen Leistungen der Geistlichen stellt, verordnen
wir mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs als
Ergänzung der Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung II A. 4. h und
II B. 5. e und g Folgendes:
Abgesehen von der Ausführung des liturgischen Dienstes in dem Gottes-
dienste, in welchem der Kandidat seine Predigt zu halten hat, soll hinfort
sowohl bei dem ersten, wie bei dem zweiten Examen auch eine besondere prak-
tische Prüfung der Kandidaten über ihre liturgisch= musikalische Ausbildung in
einem Gotteshause veranstaltet werden.
Weimar, den 16. September 1897.
Großherzoglich Sächsischer Kirchenrath.
von Pawel.
(1111 IV. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Groß-
herzogs wird die in der Prüfungsordnung für die Kandidaten des geistlichen
Amtes in der evangelischen Landeskirche vom 13. Februar 1889 unter lI, A, 3, a
bestimmte sechsmonatige Frist zur Einreichung der häuslichen Prüfungsarbeiten
hierdurch in eine viermonatige umgewandelt.
Weimar, den 18. Oktober 1897.
Großherzoglich Sächsischer Kirchenrath.
von Pawel.
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