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[117] X. Daß von der Direktion der „Drania“, Aktien-Gesellschaft für
Kranken-, Unfall= und Lebens-Versicherung in Dresden an Stelle des Ferdi—
nand Bernhard Dittmar in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Hugo
Koch in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden
ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 10. Okto-
ber 1895 (Regierungs-Blatt Seite 398) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar, den 5. November 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[118!] Das 42., 43., 44., 45., 46. und 47. Stück des Reichs-Gesetzblatts
enthalten unter:
Nr. 2419 Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den
Niederlanden; vom 31. Dezember 1896.
„ 2420 Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden
über die Auslieferung der Verbrecher zwischen den Deutschen
Schutzgebieten, sowie den sonst von Deutschland abhängigen Ge-
bieten und dem Gebiete der Niederlande, sowie den Niederländischen
Kolonien und auswärtigen Besitzungen; vom 21. September 1897.
„ 2421 Bekanntmachung, betr. die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera;
vom 2. Oktober 1897.
„ 2422 Bekanntmachung, betr. die dem internationalen Uebereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; vom 4. Oktober 1897.
„ 2423 Zusatzakte und Deklaration vom 4. Mai 1896 zur Berner Ueber-
einkunft, betr. die Bildung eines internationalen Verbandes zum
Schutze von Werken der Litteratur und Kunst, vom 9. Septem-
ber 1886.
„ 2424 Deklaration, durch welche gewisse Bestimmungen der Berner Ueber-
einkunft vom 9. September 1886 und der am 4. Mai 1896 zu
Paris unterzeichneten Zusatzakte erläutert werden.