Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1897. (81)

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Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
44— 47: 
S. 308 Grundsätze, welche bei dem Vollzuge gerichtlich erkannter Frei- 
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321 
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heitsstrafen bis zu weiterer gemeinsamer Regelung zur Anwendung 
kommen. 
Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum Zurckersteuergesetz 
in Bezug auf kondensirte Milch; — Abänderung des § 12 der 
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Erhebung einer 
Abgabe von Salz; — Veränderungen in dem Stande oder den 
Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen; — Abänderung des 
§ 9 des Begleitschein-Regulativs; — Bestellung eines Reichs- 
bevollmächtigten und mehrerer Stations-Kontroleure. 
Zollfreie Ablassung von Mineralöl zu Raffinations= und anderen 
gewerblichen Zwecken; — Bestellung zweier Stations-Kontroleure. 
Errichtung besonderer Tabackverwiegungsstellen; — Befugniß des 
Nebenzollamts I zu Dalheim zur Abfertigung von Wollengarn 
als hartes Kammgarn. 
Nachtrag zum Gesammt-Verzeichnisse der zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig freiwilligen 
Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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