BRegierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 7. Weimar. 27 März 1897.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. Aussonderung des Gemeindebezirks Oberroßla aus dem Standesamts-
bezirk Niederroßla und Errichtung eines besonderen Standesamtes in Oberroßla, Seite 23. — Ministerial-
Bekanntmachung, betr. Ausschreibung eines ordentlichen Beitrags zur Landesbrandversicherungsanstalt,
Seite 23. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Zusammensetzung der in Jena bestehenden Großherzoglich
und Herzoglich Sächsischen Kommission zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen, Seite 24. —
Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 25. 26.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I32) I. Mit Bezugnahme auf die Anlage A. der Ministerial-Bekanntmachung
vom 13. Dezember 1875, betreffend die Bildung der Standesamtsbezirke, wird
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß beschlossen worden ist, den
Gemeindebezirk Oberroßla aus dem Standesamtsbezirk Niederroßla vom 1. Juli
d. Is. an auszusondern und für den gedachten Gemeindebezirk ein besonderes
Standesamt mit dem Sitze in Oberroßla zu errichten.
Weimar, den 23. Februar 1897.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
v. Groß.
33) II. Auf Grund der §§ 93 und 98 des Gesetzes vom 16. Juni 1881
in Verbindung mit den Nachträgen dazu vom 16. April 1892 — Regierungs-
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