113
2. Protoko II. (Ort und Datuml)
Vor dem Friedensrichter erschienen heute:
3131311. –u.. , Kläger,
2.·.·................................·.............................·..........·.......·.......................... , Beklagter.
Der Kläger trug vor:
(Folgt kurz Inhalt der Beleidigung, wie, wann und wo geschehen, oder bei Forde-
rungssachen der Inhalt der Forderung nach Grund, Betrag, Entstehungszeit.)
Nach einigem Verhandeln kam
entweder . s. .·. «»»«
(wenn ein Vergleich nicht zu trotz Güteversuchen ein Vergleich nicht zu Stande, weshalb dem Kläger
Stande kommt.) die Kosten zugerechnet werden.
folgender
erglei
zu Stande. # g ch
1. bier ist einzusetzen, was Beklagter bei Beleidigungen zu erklären und zu
thun hat oder bei Forderungen zu leisten hat.
oder z. B. bei Beleidigungen:
(bei Vergleichen.) r Beklagter nimmt die beleidigenden Worte zurück und bittet um
Entschuldigung. Kläger verzichtet auf Strafantrag.
z. B. bei Forderungen:
Beklagter zahlt zur Abfindung (aller oder der erhobenen) Ansprüche
des Klägers an diesen Mark. Pf. binnen? Wochen
« 2.DieKosteuträgt...................
Vorgelesen, genehmigt und mitunterschrieben:
Nachrichtlich:
................................................. „Friedensrichter.
Kostenrechnung.
– Pf. für Ladungen.
–lJ „ Schreibgebühr.
............ „ Gebühr für verlangte Ausfertigung.
4 Mk. P f. bezahlt den