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kann die genehmigende Behörde die Verblendung durch mindestens 10 em starke
Gipsdielen ohne Rohr- oder Holzeinlage mit Spundung (Feder und Nuth) zu—
lassen. Die zu schützende Wand oder die Außenseite der Gipsdiele muß mit
einem wenigstens 1,6 em starken Kalkmörtelputz versehen werden.
Weimar am 5. Februar 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
H. L. v. Wurmb.
/27) VI. Von der Direktion der Frankfurter Lebens-Versicherungs-Gesellschaft
in Frankfurt a/M. ist an Stelle des Marktmeisters Richard Triebner in
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom
31. Mai 1898, Regierungs-Blatt Seite 98), der Dekorationsmaler Karl Holl-
bach in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 25. Januar 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des IJnnern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
[/281 VII. Von der Direktion des Halleschen Versicherungs-Vereins zu Halle a .
ist an Stelle des Eugen Adam in Weimar, bisherigen Hauptagenten desselben
(Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Mai 1899, Regierungs-Blatt Seite 242),
C. Oscar Klopfleisch in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzog-
thum ernannt worden.
Weimar, den 29. Januar 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.