Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

  
Regierungs-BVlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 10. Weimar. 3. März 1900. 
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Verordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung zur Regelung des Verkehrs auf den 
Chausseen und anderen öffentlichen Wegen, vom 17. August 1882, Seite 127. — Ministerial-Verordnung 
zur Regelung des Verkehrs auf den Chausseen und anderen öffentlichen Wegen vom 17. Februar 1900, 
Seite 131. — Ministerial-Verordnung, betr. den Verkehr der Motorwagen, vom 18. Februar 1900, Seite 140. 
  
Ministerial--Verordnung, 
betreffend die Abänderung der Verordnung zur Regelung des Verkehrs 
auf den Chausseen und anderen öffentlichen Wegen, 
vom 17. August 1882. 
[34] Mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird 
auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 16. August 1882 die Verordnung zur 
Regelung des Verkehrs auf den Chausseen und anderen öffentlichen Wegen 
vom 17. August 1882 abgeändert, wie folgt: 
J. 
§ 1 erhält einen zweiten Absatz, der lautet: 
Unter Fuhrwerken im Sinne dieser Verordnung sind Wagen und Schlitten 
zu verstehen, insoweit nicht aus der Art der Bestimmungen hervorgeht, daß 
dieselben sich nur auf Wagen oder nur auf Schlitten beziehen. 
1900 20
	        
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