Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

(Behörde.) Anlage 4 
(zu § 12). 
Machweisung 
einer (von) 
Vakanz(en) in den für Militäranwärter vorbehaltenen Stellen. 
  
  
  
  
  
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 
  
  
  
..« Bezeichnung/ Die Betrag 
Die Vakanz tritt ein: * Dauer Anstellung der zu 
. ähere Anforde- der erfolgt: bestellenden Ein- ob Aussicht 
Nr Bezeichnung rungen, etwa der sn) auf Lebens Kaution kommen auf 
"6 bei der welche an Anstellung zeit, und ob die- 
"b b) auf Kündi- 
voran- 
wann?wo? welcher Stelle. die Bewerber selbe durch 
Angabe, 
  
4 Bemerkungen. 
der Verbesse- 
gung, 
1 
.· gehenden mwider,Gehalts- Stelle. rungen 
Behörde? gestellt Probezeit. 2 ruflicher obzüge gedeckt vorhanden. 
werden. Weise. werden kann. 
l 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
N., den ten. 18—. . (Unterschrift.) 
Abgesandt: 
Eingegangen: 
157
	        
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