Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

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In Für die Bestellung der gewöhnlichen Packete und der Einschreibpackete im 
Ortsbestellbezirke werden erhoben: 
1. bei den Postämtern I. Klasse 
a) für Packete bis 5 Kilogramm einschließlig 10 Pf.; 
b) für schwerere Packkee:e: . ... 15 „ 
Für einzelne große Orte kann durch die oberste Postbehörde die Bestellgebühr bei 
Packeten bis 5 Kilogramm auf 15 Pf. und bei schwereren Packeten auf 20 Pfr festgesetzt 
werden. Wegen der Einschreibpackete siehe auch v. 
2. bei den übrigen Postanstalten 
a) für Packete bis 5 Kilogramm einschließlinnn ... 5 Pf.; 
b) für schwerere Packkee:e:e:e:e: 10 „ 
Gehört mehr als ein Packet zu einer Postpacketadresse, so kommt für das schwerste Packet 
die ordnungsmäßige Bestellgebühr, für jedes weitere Packet aber nur eine Gebühr von 5 Pf. in Ansatz. 
IV Für die Bestellung der Sendungen mit Werthangabe im Ortsbestellbezirke 
werden erhoben: 
1. für Briefe mit Werthangabe 
a) bis zum Betrage von 1500 Mrrkk 5 Pf.; 
b) im Betrage von mehr als 1500 bis 3000 Mark . . . .. . .. . . ... 10 „; 
2. für Packete mit Werthangabe 
die Sätze für Bestellung gewöhnlicher Packete (in), mindestens aber die Sätze 
unter 1. 
v An Orten, wo Sendungen mit höherer Werthangabe als 3000 Mark bestellt werden, ist 
dafür eine Bestellgebühr von 20 Pf. zu erheben. Für große Orte kann die oberste Postbehörde 
die Bestellgebühr auch bei Einschreibpacketen und bei Packeten mit Werthangabe von 3000 Mark 
und weniger auf 20 Pf. festsetzen. 
. Die Bestellgebühr für Postanweisungen nebst den Geldbeträgen im Ortsbestellbezirk be- 
trägt 5 Pf. für jede Postanweisung. Diese Gebühr kommt auch dann zur Erhebung, wenn die 
Geldbeträge auf ein Girokonto der Reichsbank überwiesen werden. 
Für das Abtragen der Briefe mit Werthangabe, der bis 2½ Kilogramm schweren 
Packete mit oder ohne Werthangabe, der Einschreibpackete bis 2½ Kilogramm und der Postan- 
weisungen nach dem Landbestellbezirke werden durchweg 10 Pf. für das Stück erhoben. Gelangen 
Packete von höherem Gewicht als 2½ Kilogramm zur Bestellung, so beträgt das Bestellgeld 20 Pf. 
für das Stück. 
In Orten mit Posthülfstelle wird bei Bestellung der Packete durch den Inhaber der Hülf- 
stelle durchweg ein Bestellgeld von 10 Pf. für das Stück erhoben 
Vin Die Bestellgebühren können vom Absender im voraus entrichtet werden. In solchem 
Falle ist in der Aufschrift der Sendung vom Absender der Vermerk „Frei einschließlich Bestellgeld" 
niederzuschreiben.
	        
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