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ist vereinbart worden, daß die bisher geltenden Uebereinkommen wegen gegen—
seitiger Anerkennung der Prüfungszeugnisse für das Lehramt an höheren Schulen
auch nach der kürzlich auf beiden Seiten erfolgten Neuordnung der Prüfung fort—
bestehen sollen.
Demgemäß wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die von
den Wissenschaftlichen Prüfungskommissionen des Königreichs Preußen, des
Königreichs Sachsen, des Reichslandes Elsaß-Lothringen, des Großherzogthums
Mecklenburg-Schwerin und des Herzogthums Braunschweig ausgestellten Prüfungs-
zeugnisse für das Lehramt an höheren Schulen in den Großherzoglich und
Herzoglich Sächsischen Staaten in gleicher Weise werden anerkannt werden, wie
die von der wissenschaftlichen Prüfungskommission zu Jena ausgestellten Prü-
fungszengnisse.
Weimar, den 28. April 1900. Meiningen, den 2. Mai 1900.
Großh. S. Staats-Ministerium, Herzogl. S. Staats-Ministerium.
Departement des Kultus. v. Heim.
von Pawel.
Altenburg, den 10. Mai 1900. Gotha, den 17. Mai 1900.
Herzogl. S. Ministerium. Herzogl. S. Staats-Ministerium.
v. Helldorff. v. Strenge.
[77|) II. Von der Direktion der Frankfurter Lebens-Versicherungs-Gesellschaft
in Frankfurt a./M. ist an Stelle des Dekorationsmalers Carl Hollbach in
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom
25. Jannar 1900, Regierungs-Blatt Seite 120) der Buchhändler Paul Sievers
in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 16. Mai 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
Weimar. — Hos-Buchdruckerei.