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[100] Das 28. und 29. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter
Nr. 2694 Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden,
betr. die Eisenbahn von Ahaus nach Enschede; vom 27. Juni 1899.
2695 Verordnung, betr. die Inkraftsetzung der im § 154 Absatz 3 der
Gewerbeordnung getroffenen Bestimmungen; vom 9. Juli 1900.
2696 Bekanntmachung, betr. die Ausführungsbestimmungen des Bundes-
raths über die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern und von
Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motorenbetrieb; vom 13.Juli 1900.
2697 Bekanntmachung des Textes der Unfallversicherungsgesetze vom
30. Juni 1900; vom 5. Juli 1900.
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Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern
27, 28 und 29:
S. 335 Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze vom 14. Juni
1900.
„ 410 Zollfreier Einlaß der von der Pariser Weltausstellung zurück-
gelangenden luxemburgischen Ausstellungsgüter; Bestimmungen über
die Umrechnung fremder Werthe zum Zwecke der Berechnung der
Stempelabgaben; — Aenderungen des amtlichen Waarenverzeich-
nisses zum Zolltarif und des statistischen Waarenverzeichnisses.
„ 414 Bekanntmachung, betr. das Arzneibuch für das Deutsche Reich.
„ 417 Gesammtverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst berechtigt sind.
Weimar. — Hof--Buchdruckerei.