438
Die den Krankenanstalten, Krankenkassen und mittellosen Kranken nach § 6
der Ministerial-Bekanntmachung vom 19. April 1895 eingeräumte Preis-
vergünstigung wird denselben bei Lieferung dieses hochwerthigen Serums auch
fernerhin gewährt.
Weimar, den 25. August 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Frhr. von Boineburg i. V.
(107) III. Von der Direktion der Deutschen Kapital-Versicherungs-Anstalt
„Wilhelma“ in Berlin ist an Stelle des Hugo Saurbier in Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben (Ministerial-Bekanntmachung vom 20. September 1898,
Regierungs-Blatt Seite 265), der Kaufmann Reinhold Penpelmann in Eise-
nach zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden.
Weimar, den 20. August 1900.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Frhr. von Boineburg i. V.
[(108) Das 37. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthält unter
Nr. 2705 Verordnung, betr. Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Ein-
schleppung der San José-Schildlaus; vom 6. August 1900.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 32,
33, 34, 35 und 36:
S. 473 Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmungen.