Regierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 33. Weimar. 14. September 1900.
Inhalt: Landesherrlicher Erlaß, betr. die Verleihung eines Dienstabzeichens an die geistlichen Mitglieder des Groß-
herzoglichen Kirchenraths, vom 21. August 1900, Seite 441. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Ver-
waltung und Verwendung des Schleusinger Stipendiums auf dem Gymnasium zu Weimar, Seite 442. —
Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Prüfungszeugnisse für das höhere Lehramt, Seite 443.
109] Landesherrlicher Erlaß, betreffend die Verleihung eines Dienstabzeichens an die geistlichen
Mitglieder des Großherzoglichen Kirchenraths, vom 21. August 1900.
Wir Carl Alerander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
haben die gnädigste Entschließung gefaßt, den geistlichen Mitgliedern Unseres
seit nunmehr fünfzig Jahren bestehenden Kirchenraths und ihren Nachfolgern
im Amte das in fünf Exemplaren beifolgende Kreuz zu verleihen, welches an
einem 6 cm breiten schwarzen Moirébande um den Hals zu tragen ist, und
zwar nur zum Talar oder geistlichen Rock, wenn sie bei Festgottesdiensten
amtlich thätig sind oder bei sonstigen öffentlichen Feiern und ähnlichen Gelegen-
heiten amtlich auftreten, oder wenn sie vor Uns erscheinen.
1900 70