egierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 35. Weimar. 10. Oktober 1900.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Volkszählung am 1. Dezember 1900, Seite 449. — Ministerial=
Bekanntmachung, betr. die Viehzählung am 1. Dezember 1900, Seite 455. — Ministerial-Bekanntmachung,
betr. die Obstbaumzählung am 1. Dezember 1900, Seite 459. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Ge-
nehmigung der Marie-Otto Galoskowski-Stiftung in Triptis, Seite 463. — Ministerial-Bekanntmachung,
betr. die Genehmigung der unter a bis e genannten Stiftungen gemäß § 14 des Ausführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuch, Seite 463. — Ministerial-Bekanntmachung, betr. Einziehung des Diphtherieserums
mit der Kontrolnummer 37 aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt, Seite 464.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(116] I. Nach Beschluß des Bundesrathes findet am 1. Dezember d. J.
in allen Deutschen Staaten eine Volkszählung statt.
Indem das unterzeichnete Staats-Ministerium dies hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß bringt und sämmtlichen zur Leitung und Ausführung derselben
im Großherzogthum berufenen Behörden diejenige strenge Sorgfalt und Ge-
wissenhaftigkeit dringend zur Pflicht macht, welche die genannte für die ver-
fassungsmäßigen Zwecke des Deutschen Reichs wie für die Staatsverwaltung
des Großherzogthums gleich wichtige Angelegenheit erfordert, erläßt dasselbe
zugleich folgende, an die betreffenden Beschlüsse des Bundesrathes sich an-
schließenden Ausführungsbestimmungen für die Volkszählung.
1.
Durch die Volkszählung soll die ortsanwesende Bevölkerung, das ist die
Gesammtzahl der innerhalb der Grenzen der einzelnen Staaten in der Nacht
vom 30. November auf den 1. Dezember ständig oder vorübergehend anwesen-
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