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I. Weimar, umfassend den I. Verwaltungsbezirk,
II. Apolda, umfassend den II. Verwaltungsbezirk,
III. Eisenach, umfassend den III. und IV. Verwaltungsbezirk,
IV. Neustadt as Orla, umfassend den V. Verwaltungsbezirk.
Die Wahlen erfolgen in jedem der vier Wahlbezirke in drei Abtheilungen.
In der ersten Abtheilung wählen die in der III. Abtheilung der Stener-
rolle mit einem jährlichen Einkommen von 1600 bis 3000 “ einschließlich aus
Handel und Gewerbe mit Einschluß des Fabrikbetriebes und des Bergbaues
(§ 15 Absatz 1 Ziffer 3 und § 12 Ziffer 2 des Einkommensteuergesetzes vom
2. Juni 1897) eingestellten Wahlberechtigten, in der zweiten Abtheilung die
Wahlberechtigten mit einem jährlichen Einkommen aus den angegebenen Quellen
von mehr als 3000 — bis 6000 J—/ einschließlich, in der dritten Abtheilung
die Wahlberechtigten mit einem jährlichen Einkommen aus den angegebenen
Quellen von mehr als 6000 J9.
8 4.
im ersten Wahlbezirk
von der I. Abtheilung 3 Mitglieder,
77 77 II. 77 3 77 7
„ „ III.
1# 2 77 5“
im zweiten Wahlbezirk
von der I. Abtheilung 3 Mitglieder,
77 77 II. 77 3 77
7. 77 III. 77 2
im dritten Wahlbezirk
von der I. Abtheilung 2 Mitglieder,
/ // II. » 3 / /
„ „ III. 2
im vierten Wahlbezirk
von der I. Abtheilung 1 Mitglied,
„ „ I.. „ 2 Mitglieder,
„ „ IHI. » 1 Mitglied.
Es sind zu wählen
5
6
77 77 7*
86“