Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

535 
I. Weimar, umfassend den I. Verwaltungsbezirk, 
II. Apolda, umfassend den II. Verwaltungsbezirk, 
III. Eisenach, umfassend den III. und IV. Verwaltungsbezirk, 
IV. Neustadt as Orla, umfassend den V. Verwaltungsbezirk. 
Die Wahlen erfolgen in jedem der vier Wahlbezirke in drei Abtheilungen. 
In der ersten Abtheilung wählen die in der III. Abtheilung der Stener- 
rolle mit einem jährlichen Einkommen von 1600 bis 3000 “ einschließlich aus 
Handel und Gewerbe mit Einschluß des Fabrikbetriebes und des Bergbaues 
(§ 15 Absatz 1 Ziffer 3 und § 12 Ziffer 2 des Einkommensteuergesetzes vom 
2. Juni 1897) eingestellten Wahlberechtigten, in der zweiten Abtheilung die 
Wahlberechtigten mit einem jährlichen Einkommen aus den angegebenen Quellen 
von mehr als 3000 — bis 6000 J—/ einschließlich, in der dritten Abtheilung 
die Wahlberechtigten mit einem jährlichen Einkommen aus den angegebenen 
Quellen von mehr als 6000 J9. 
8 4. 
im ersten Wahlbezirk 
von der I. Abtheilung 3 Mitglieder, 
77 77 II. 77 3 77 7 
„ „ III. 
1# 2 77 5“ 
im zweiten Wahlbezirk 
von der I. Abtheilung 3 Mitglieder, 
77 77 II. 77 3 77 
7. 77 III. 77 2 
im dritten Wahlbezirk 
von der I. Abtheilung 2 Mitglieder, 
/ // II. » 3 / / 
„ „ III. 2 
im vierten Wahlbezirk 
von der I. Abtheilung 1 Mitglied, 
„ „ I.. „ 2 Mitglieder, 
„ „ IHI. » 1 Mitglied. 
Es sind zu wählen 
5 
6 
77 77 7* 
86“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.