Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1900. (84)

565 
O . 
Regierungs-Blatt 
Großi;:rr;;ggthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 48. Weimar. 28. Dezember 1900. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Ministerial-Verordnung, betreffend den Erlaß einer neuen Geschäftsordnung für die Gerichtsschreibereien der 
Amtsgerichte, Seite 565. 
  
Ministerial-Verordnung, 
betreffend 
den Grlaß einer neuen Geschäftsordnung für die Gerichtsschreibereien 
der Amtsgerichte. 
(153) I. Die in der Anlage abgedruckte 
Geschäftsordnung für die Gerichtsschreibereien 
der Amtsgerichte 
tritt mit dem 1. Jannar 1901 in Kraft. Alle den Vorschriften der neuen 
Geschäftsordnung entgegenstehenden oder durch diese ersetzten Bestimmungen sind 
aufxgehoben. 
II. Für die am 1. Januar 1901 bereits anhängigen Sachen werden 
die vorhandenen Register und Akten weitergeführt; das Gleiche gilt von den 
vorhandenen alphabetischen Namenverzeichnissen. Die bereits vor dem 1. Ja- 
nuar 1901 eingeleiteten Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften 
sind in die neuen Register allmählich zu übertragen. 
III. Die bisherigen Inventarien-Verzeichnisse werden bis zu ihrer noth- 
wendig werdenden Erneuerung fortgeführt. Als Generalakten-Verzeichnisse dürfen 
die bisher geführten Aktenrepertorien beibehalten werden. 
1900 92
	        
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