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Die Departements des Staatsministeriums und folgende ihnen unterstellte
Verwaltungsbehörden:
A. im
6LS,
C. im
D. im
—
VS—
Bereiche des Finanzdepartements:
die Rechnungsämter;
die Steuerlokalkommissionen;
der General-Zoll-Direktor;
die Steuerrevisionen;
die Forst-Taxations-Kommission:
die Forstinspektionen;
die Bergämter;
Bereiche des Justizdepartements:
die staatsanwaltschaftlichen und Gerichtsbehörden in ihrer Eigenschaft
als Organe der Justizverwaltung;
die Standesbeamten für die Vollstreckung der auf Grund des § 68
Abs. 3 des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes
vom 6. Februar 1875 von ihnen erlassenen Strafauflagen;
Bereiche des Departements des Großherzoglichen Hauses:
das Hofmarschallamt für den ganzen Bereich der Hofverwaltung;
Bereiche des Kultusdepartements:
die Kircheninspektionen;
die Schulämter;
die Immediatkommission für das katholische Kirchen= und Schulwesen;
die Aufsichtsbehörden über die israelitischen Angelegenheiten;
der akademische Senat der Universität Jena und seine Deputationen;
das Universitätsamt;
Bereiche des Departements des Aeußern und Innern;
die Bezirksdirektoren;
die Gemeindevorstände;
die Revisionskommission, die Generalkommission und die Spezial-
kommissionen.
die Expropriationskommissare;
das Gendarmeriekommando.